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Förderschwerpunkte

Im Vordergrund steht die Förderung allgemeiner, gemeinwohlorientierter
Bereiche der Kunst und Kultur
in der Gemeinde Bad Rothenfelde und Umgebung.

 In § 2 der Satzung heißt es zum Zweck der Stiftung:

1. Die Stiftung soll dem allgemeinen Wohl dienen.
Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,
kulturelle und soziale Zwecke im Sinne des Steuerrechts.

2. Der Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch:

a) Förderung der Kunst und des kulturellen Lebens durch Sponsoring
von öffentlichen, künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen

b) Förderung von öffentlichen, künstlerischen Musikveranstaltungen

c) Förderung von öffentlichen Ausstellungen und musealen Einrichtungen

d) Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Veranstaltungen der
Jugend- und Seniorenarbeit

e) Förderung von anerkannten, schutzwürdigen Denkmälern und
Kulturwerten des öffentlichen Lebens

3. Der Wirkungskreis der Stiftung soll sich auf die Gemeinde Bad Rothenfelde und
in Ausnahmen auf die unmittelbar an Bad Rothenfelde angrenzenden Gemeinden
beschränken.

Förderanträge können von gemeinnützigen Vereinen und Initiativen, von Schulen
mit Schülern aus Bad Rothenfelde, von Kirchengemeinden in Bad Rothenfelde und
der Kommune Bad Rothenfelde gestellt werden. Zuwendungen können nur im
Rahmen der satzungsgemäßen Bestimmungen gewährt werden.