Im Vordergrund steht die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Blindenselbsthilfe, Blindenschulen und Blindenvereine. Einen besonderen Förderschwerpunkt bildet die Integration blinder Jugendlicher und gerade erblinderter Menschen.
In § 2 der Satzung heißt es zum Zweck der Stiftung:
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO).
2. Die Tätigkeit der Stiftung ist darauf gerichtet, blinde Menschen finanziell durch
einmalige oder fortlaufende Beträge, medizinische Betreuung oder Sachleistungen selbstlos zu unterstützen,
Gefördert werden unter anderem:
Förderanträge können von Institutionen, die sich der Förderung von hilfsbedürftigen blinden Menschen verschrieben haben, gestellt werden. Zuwendungen können nur im Rahmen der satzungsgemäßen Bestimmungen gewährt werden.